Ein Mensch ist gestorben. Atmen Sie durch. Sie müssen nicht alles sofort erledigen, und Sie müssen es nicht allein tun.

Was ist im Todesfall zuerst zu tun?

Stirbt ein Mensch zu Hause, rufen Sie zuerst einen Arzt: den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Der Arzt stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung. Danach verständigen Sie ein Bestattungsinstitut, das die Überführung und die weiteren Schritte mit Ihnen klärt.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Schritte. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns an. Wir sind Tag und Nacht erreichbar und sagen Ihnen, was zuerst wichtig ist.

Nach einem Todesfall ist nur wenig wirklich eilig. Sie dürfen sich Zeit nehmen, um Abschied zu nehmen und Ihre Angehörigen zu benachrichtigen.

Alles Weitere besprechen wir gemeinsam, in Ruhe und in Ihrem Tempo.

Zu Hause sind Sie die Ersten, die handeln. Diese Schritte helfen Ihnen.

  1. Schritt 1: Einen Arzt rufen

    Rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Der Arzt stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus. Ist der Tod plötzlich oder durch einen Unfall eingetreten, wählen Sie den Notruf 112 und verändern Sie möglichst nichts.

  2. Schritt 2: Zeit für den Abschied

    Der Verstorbene muss nicht sofort abgeholt werden. Nehmen Sie sich Zeit, um in Ruhe Abschied zu nehmen, und rufen Sie Angehörige dazu, wenn Sie möchten.

  3. Schritt 3: Uns anrufen

    Rufen Sie uns an, wenn Sie so weit sind, auch nachts oder am Wochenende. Wir besprechen mit Ihnen, wann wir den Verstorbenen abholen, und beantworten Ihre ersten Fragen.

  4. Schritt 4: Unterlagen bereitlegen

    Legen Sie die Todesbescheinigung und die persönlichen Dokumente des Verstorbenen zur Seite. Welche das sind, finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Im Krankenhaus kümmert sich das Personal um die ersten Formalitäten.

  1. Schritt 1: Die Klinik informiert Sie

    Ein Arzt der Klinik stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. Das Krankenhaus benachrichtigt die Angehörigen.

  2. Schritt 2: Abschied nehmen

    Fragen Sie auf der Station, ob und wo Sie sich verabschieden können.

  3. Schritt 3: Uns beauftragen

    Rufen Sie uns an. Wir holen den Verstorbenen im Krankenhaus ab und stimmen die weiteren Schritte mit der Klinik ab.

  4. Schritt 4: Persönliche Sachen

    Die persönlichen Gegenstände des Verstorbenen erhalten Sie in der Regel von der Station. Fragen Sie dort nach, falls etwas fehlt.

Auch im Pflegeheim übernimmt das Personal die ersten Schritte.

  1. Schritt 1: Das Heim verständigt einen Arzt

    Das Pflegepersonal ruft einen Arzt, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt. Danach werden Sie benachrichtigt.

  2. Schritt 2: Abschied im Zimmer

    In vielen Heimen können Sie sich im Zimmer verabschieden, bevor der Verstorbene abgeholt wird. Fragen Sie das Personal danach.

  3. Schritt 3: Uns verständigen

    Rufen Sie uns an oder bitten Sie das Heim, uns zu verständigen. Wir kümmern uns um die Abholung und besprechen alles Weitere mit Ihnen.

  4. Schritt 4: Für später vorsorgen

    Viele Heime fragen schon bei der Aufnahme, welches Bestattungsinstitut im Trauerfall verständigt werden soll. Sie können dort Pietät mit Herz angeben.

Bitte legen Sie bereit, was vorhanden ist. Alles andere klären wir gemeinsam.

  • In jedem Fall

    • Todesbescheinigung (stellt der Arzt aus)
    • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
    • Krankenversichertenkarte
    • Rentenunterlagen, zum Beispiel Rentenbescheid oder Rentenversicherungsnummer
  • Je nach Familienstand

    • Ledig: Geburtsurkunde
    • Verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft: Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (oft im Familienstammbuch)
    • Geschieden: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • Verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Falls vorhanden

    • Bestattungsvorsorgevertrag oder schriftlich festgehaltene Wünsche
    • Sterbegeld- oder Lebensversicherung
    • Unterlagen zu einer bestehenden Grabstätte
    • Mitgliedsausweise, zum Beispiel von Vereinen oder Gewerkschaften

Es fehlt etwas? Das ist kein Problem. Wir helfen Ihnen, fehlende Unterlagen zu beschaffen, und kümmern uns oft selbst darum. Das nehmen wir Ihnen gern ab, damit Sie sich um nichts sorgen müssen.

Sobald Sie uns beauftragen, nehmen wir Ihnen die Organisation ab. Sie entscheiden, wir kümmern uns um die Umsetzung.

  • Abholung und Überführung des Verstorbenen
  • Beratung zu Bestattungsart, Ablauf und Kosten
  • Abstimmung mit dem Friedhof und, bei einer Feuerbestattung, mit dem Krematorium
  • Planung und Gestaltung der Trauerfeier
  • Individuelle Abschiednahme
  • Trauerbegleitung, auch nach der Beerdigung
  • Behördengänge, zum Beispiel die Meldung beim Standesamt und die Sterbeurkunden
  • Abmeldungen, zum Beispiel bei Rentenversicherung, Krankenkasse und Versicherungen
  • Trauerdruck, Traueranzeigen und Blumenschmuck
  • Trauerrede: Auf Wunsch hält Kathleen Mähler sie selbst, gern vermitteln wir auch freie Rednerinnen und Redner oder Pfarrer
  • Überführung auch über weite Strecken und ins Ausland

Ein Sterbefall muss dem Standesamt gemeldet werden. Das Standesamt stellt dann die Sterbeurkunden aus, die Sie zum Beispiel für Versicherungen und Banken brauchen. Diese Meldung übernimmt üblicherweise das Bestattungsinstitut.

Rufen Sie uns an, wir kümmern uns um alle Fristen und Formalitäten.

Sie müssen das nicht allein schaffen. Gemeinsam gehen wir die nächsten Schritte.

Unsere Leistungen

Konzept und Umsetzung: RHXT. Consulting
Im Trauerfall anrufen 02736 4493988